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Unterhaltspflichten der Partner, Kinder und Eltern
26. November 2020 | 09:00 - 14:00
entsprechend den sozial-, familien- und erbrechtlichen Regelungen
Ihr Nutzen
Personen in gerader Linie sind einander gesetzlich unterhaltspflichtig. Das gilt nicht nur abwärts, also dass Eltern gegenüber den Kindern unterhaltspflichtig sind, sondern auch aufwärts: Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern.
Meist kommen die Sozialämter mit Unterhaltsansprüchen auf erwachsene Kinder zu. Mit einer sogenannten Rechtswahrungsanzeige leiten sie den Unterhaltsanspruch der Eltern auf sich über und machen dann die Ansprüche gegen die Kinder geltend. Dass die Eltern selbst Unterhalt fordern, kommt fast nur bei Eltern mit gerichtlich bestellten Betreuern vor.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Festlegungen erläutert und anhand von Beispielen diskutiert.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an alle Interessenten.